Ruhr-Universität Bochum - Kompetenzzentrum Steuerrecht
Branche | Fach- und Hochschulen |
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Gründung | 1962 | |
Rechtsform | KdöR | |
Mitarbeiter | ca. 5700 | |
Leitung | Prof. Dr. Dr. h. c. Martin Paul | |
Adresse |
Universitätsstraße 150 44801 Bochum Nordrhein-Westfalen |
Karriere & Arbeiten bei Ruhr-Universität Bochum - Kompetenzzentrum Steuerrecht
Ruhr-Universität Bochum - Kompetenzzentrum Steuerrecht im Detail
Ziele und Profil des Studiengangs
Der Masterstudiengang Wirtschafts- und Steuerrecht ermöglicht seinen Studierenden die Erlangung eines qualifizierten überdurchschnittlichen Profils in Form der Weiterbildung. Er zielt mit seinen Inhalten auf die Tätigkeit in einem wirtschafts- und steuerrechtlichen Umfeld ab. Die Einsatzmöglichkeiten der Absolventinnen und Absolventen sind vielfältig und reichen von Tätigkeiten in den einschlägigen Abteilungen von Rechtsanwaltskanzleien sowie Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bis hin zu verschiedensten Unternehmen sowie Berufs- und Interessenverbänden. Hinzu kommen Tätigkeitsfelder in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes wie beispielsweise den Kartell- oder Finanzbehörden. Die Profilausbildung erlaubt es zudem auch freiberuflich tätigen Unternehmensberatern, Steuerberatern und Rechtsanwälten, ihre bisher erlangten Fähigkeiten zu vertiefen und so ihre Beratungsergebnisse weiter zu verbessern. Die Studierenden sind nach Abschluss des Studiums in der Lage, bekannte wie unbekannte Sachverhalte des Wirtschafts- und Steuerrechts unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse sowie neuerer Rechtsprechung in ihrer praktischen Tätigkeit umfassend rechtlich zu würdigen. Sie können rechtliche Mechanismen frühzeitig antizipieren und gegebenenfalls zielsicher beeinflussen. Bei ihrer Lösungsfindung können sie stets auf das ihnen vermittelte rechtliche Systemverständnis zurückgreifen, das es ihnen erlaubt, auch diffizile Fragestellungen des Wirtschafts- und Steuerrechts auf hohem Niveau zu bearbeiten. Dabei profitieren sie zudem von hinzugewonnen Kenntnissen aus der einschlägigen Fachliteratur. Den wissenschaftlichen Umgang mit derselben sowie die sichere Nutzung von juristischen Suchmaschinen und Datenbanken haben die Studierenden nicht zuletzt im Rahmen ihrer Masterarbeit unter Beweis gestellt.
Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen
Gemäß § 3 Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschafts- und Steuerrecht (SPO) sind für die Zulassung zum Studium die folgenden Voraussetzungen notwendig:
1. ein rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studienabschluss an einer deutschen Hochschule mit einem Staatsexamen, einem Diplom-, Master- oder Bachelorgrad. Im Rahmen des Studiengangs müssen wenigstens 240 CP-Punkte erworben worden sein, wobei bis zu 60 CP-Punkte unter der in § 3 Abs. 9 SPO genannten Voraussetzungen aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden können.
2. eine einschlägige Berufserfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr.
Den unter 1. genannten Studienabschlüssen stehen vergleichbare Studienabschlüsse an ausländischen Hochschulen gleich. Die Bewerber/-innen müssen in diesem Fall darlegen, dass sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift ausreichend beherrschen (§ 49 Abs. 12 HG NW, § 3 Abs. 3 SPO).
Sofern die Anzahl der zulassungsfähigen Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der zu vergebenden Studienplätze übersteigt, trifft der Prüfungsausschuss eine Auswahlentscheidung in Form einer Rangfolge. Diese bemisst sich primär nach der Gesamtdurchschnittsnote des ersten Studienabschlusses. Das Votum erfolgt unter Berücksichtigung der Berufserfahrung der Bewerberinnen und Bewerber. Besonders langjährige und einschlägige Berufserfahrung kann in Ausnahmefällen zu einer Überkompensation der Gesamtdurchschnittsnote führen. Gleiches gilt für solche Studierende, die erfolgreich die Prüfung zum Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer abgelegt, das Assessorexamen oder eine Master-Prüfung absolviert haben oder promoviert sind.
Die komplette Studien- und Prüfungsordnung (SPO) finden Sie hier.
Aufbau und zeitlicher Ablauf des Studiengangs
Der Masterstudiengang Wirtschafts- und Steuerrecht umfasst insgesamt drei Studiensemester. Die ersten beiden sind für das Abschließen der sieben Module vorgesehen, im Einzelnen den Besuch der Lehrveranstaltungen (Kontaktzeit), die diesbezügliche Vor- und Nacharbeit (Selbststudium) und die Ablegung der verschiedenen Prüfungsleistungen innerhalb der Module. Das dritte und letzte Studiensemester bleibt der Anfertigung der Masterarbeit vorbehalten.
Drei der sieben Module sind dem Wirtschaftsrecht zugehörig, vier dem Steuerrecht. Die Module weisen jeweils separate Kompetenzziele auf, die in ihrer Gesamtheit eine kohärente Profilausbildung ermöglichen. Vorkenntnisse für die Teilnahme an einzelnen Modulen sind nicht erforderlich. Der Studiengangleiter hat gemeinsam mit den jeweiligen Modulbeauftragten die einzelnen Inhalte und die zeitliche Abfolge der Lehrveranstaltungen aufeinander abgestimmt. Weitere Informationen können Sie auch dem Modulhandbuch entnehmen.
Prüfungsleistungen
Neben der den Studiengang abschließenden Masterarbeit sind insgesamt 9 Prüfungsleistungen vorgesehen. Diese besteht in sieben Fällen aus einer schriftlichen Leistungskontrolle (Klausur) und in zwei Fällen in einer mündlichen Leistungskontrolle (Gruppengespräch).
Grundsätzlich schließt jedes Modul mit einer alle Lehrinhalte umfassenden Prüfung ab (sog. Modulabschlussprüfung). Hiervon ausgenommen sind die Module 03 und 04. Dort werden die Prüfungsleistungen bereits modulbegleitend (sog. Modulteilprüfungen) abgenommen.
Anzahl Studierende
maximal 40 Studierende pro Studienjahr
Studienstruktur
berufsbegleitend zu absolvieren; Kontaktzeiten ca. von Oktober bis Januar und von April bis Juli
Abschluss
Master of Laws (LL.M.) auf den Gebieten des Wirtschafts- und des Steuerrechts
Studienbeiträge
4.750 € insgesamt bei Einhaltung der Regelstudienzeit, zahlbar in 3 Raten, die jeweils zu Semesterbeginn fällig werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch mehr als 3 Raten gewährt werden. Sozialbeiträge fallen nicht an.
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist endet am 31.8. des Kalenderjahres. Falls noch freie Studienplätze verfügbar sind, ist ein Nachrücken bis Ende September bei nachträglicher Bewerbung möglich. Bitte nutzen Sie das Bewerbungsformular.
Akkreditierung
Der Studiengang ist durch die Akkreditierungsagentur AQAS akkreditiert.
Dozentinnen/Dozenten
Dozenten der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Dazu zählen auch Lehrbeauftragte aus Wirtschaft, Beratung und Verwaltung.
Videos
Weiterbildender Masterstudiengang Wirtschafts- und Steuerrecht
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