Öffnung der Universitäten für Berufstätige von der SPD Bundestagsfraktion begrüßt

Die übliche Zugangsberechtigung zu einem Studium an einer bundesdeutschen Hochschule ist das Abitur. Schon seit geraumer Zeit bestehen weitere Zugangsmöglichkeiten für Berufstätige, welche sich in jedem Bundesland unterscheiden und teilweise auf einer dur

Montag, 7 Juni, 2010

Die übliche Zugangsberechtigung zu einem Studium an einer bundesdeutschen Hochschule ist das Abitur. Schon seit geraumer Zeit bestehen weitere Zugangsmöglichkeiten für Berufstätige, welche sich in jedem Bundesland unterscheiden und teilweise auf einer durchaus sinnvollen Einzelfallentscheidung der entsprechenden Universität beruhen.

Der erfolgreiche Abschluss eines Meisterlehrganges im Handwerk ist inzwischen in fast allen Bundesländern der Allgemeinen Hochschulreife gleichgestellt. Der aktuelle Beschluss macht diese Anerkennung des Meisterbriefes bundesweit verbindlich und gewährt zugleich im Anschluss an eine berufliche Ausbildung zumindest die fachgebundene Hochschulreife.

Im März dieses Jahres hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern die Vereinbarung "Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen" getroffen, mittels derer die Öffnung der Universitäten für Berufstätige ohne Abitur weiter gefördert werden soll. Die SPD Bundestagsfraktion hat das beschlossene Maßnahmenpaket ausdrücklich begrüßt.

Swen Schulz erklärte als stellvertretender Sprecher der sozialdemokratischen Bundestagsfrakion aber auch, dass die aktuellen Beschlüsse nur ein weiterer Schritt auf dem Weg zu der von seiner Partei geforderten Öffnung der Hochschulen sei. Zugleich fordert die SPD weiterhin mehr Möglichkeiten zu einem Teilzeitstudium, welches von berufstätigen Studienbewerbern überdurchschnittlich häufig nachgefragt wird.

Damit bislang berufstätige Menschen auch ein Vollstudium aufnehmen können, verlangt die SPD zusätzlich eine Anhebung der Altersbegrenzung für den BAföG Bezug. Die Partei schlägt für das Bachelor Studium fünfunddreißig und für Master Studiengänge vierzig Jahren als Altersgrenze vor.