Master-Studiengang „Informationstechnologie und Recht“ startet an der Universität des Saarlandes

Rechtsfragen von künstlicher Intelligenz, Digitalisierung, Automatisierung und vernetzter Industrie stehen im Fokus eines neuen Master-Studiengangs: „Informationstechnologie und Recht“ startet zum Wintersemester 2019 an der Universität des Saarlandes.

Samstag, 24 August, 2019

Rechtsfragen von künstlicher Intelligenz, Digitalisierung, Automatisierung und vernetzter Industrie stehen im Fokus eines neuen Master-Studiengangs: „Informationstechnologie und Recht“ startet zum Wintersemester 2019 an der Universität des Saarlandes. 

Zielgruppe

Das einjährige Studium schließt ab mit dem Titel „Master of Laws, LL.M.“. Es richtet sich an Absolventinnen und Absolventen aller Fachrichtungen, vor allem an Juristen und Informatiker. Der Studiengang ist als Vollzeitstudium angelegt, kann aber auch in Teilzeit oder berufsbegleitend studiert und entsprechend zeitlich gestreckt werden.

Rechtliche Fragen um IT und KI

In der Fabrik der Zukunft arbeiten autonome Maschinen weltweit vernetzt. Auch im Alltag hält künstliche Intelligenz mehr und mehr Einzug. Algorithmen bewerten Verbraucher und ihr Verhalten, riesige Datenmassen fließen, machen die Welt – aber auch den Einzelnen – berechenbar und vorhersagbar. IT und KI erleichtern vieles. Für die Wirtschaft liegen hier große Chancen. Aber: Es muss mit rechten Dingen zugehen. Rechtliche Regeln zu schaffen, sie um- und durchzusetzen, ist heute dringender denn je. 

Einzigartig in Deutschland

Der Studiengang „IT und Recht“, der vom Institut für Rechtsinformatik koordiniert wird, bietet eine in dieser Art deutschlandweit einzigartige Spezialisierung in IT-Recht und Rechtsinformatik. „Er verbindet Recht und Informationstechnik und vermittelt Kenntnisse der grundlegenden rechtlichen und technischen Anforderungen der digitalen Gesellschaft und auch die Fähigkeit, diese in der Praxis anzuwenden“, erklärt Professor Christoph Sorge. Er hat als Informatiker einen Lehrstuhl für Rechtsinformatik an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Saar-Uni inne und bringt mit seinem Team das fachspezifische technische Know-how in den Studiengang ein.

Zielgruppe

Das Master-Studium richtet sich an Absolventinnen und Absolventen aller Fächer: Die Module der Ausbildung sind individuell zusammenstellbar und so angelegt, dass Jura-Absolventen und Absolventen anderer „nichttechnischer“ Studiengänge in die technischen Grundlagen eingeführt werden und Techniker und Informatiker in die Grundlagen des Rechts.

Inhaltlich vermittelt das Studium fachübergreifend technische Grundlagen des Internets, spezifische Fragen des IT-Rechts, des Datenschutzrechts und die grundlegenden Anforderungen an IT-Sicherheit. Erfolgreichen Absolventen verleiht die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität des Saarlandes den akademischen Grad eines „Masters of Laws (LL.M.)“.

Zulassungsvoraussetzungen

Mindest-Zulassungsvoraussetzung für das Studium ist ein abgeschlossenes vierjähriges Bachelor-Studium (240 Creditpoints). „Das Studienprogramm ist ein klassisches Präsenzstudium und lässt sich in Vollzeit innerhalb eines Jahres absolvieren. Es kann aber auch als Teilzeitstudium ausbildungs- oder berufsbegleitend studiert und entsprechend der individuellen Bedürfnisse gestreckt werden“, erläutert Professor Borges. Es ist auch als berufliche Fortbildung für Anwälte, Unternehmensjuristen und Rechtsreferendare gedacht. Spezialisierte Rechtsanwälte können einzelne Fortbildungsveranstaltungen belegen.