Jura im Ausland - Tipps

Um ein Auslandsstudium als angehender Jurist erfolgreich zu absolvieren, benötigt man etwas Vorbereitung.

Montag, 4 März, 2019

Um ein Auslandsstudium als angehender Jurist erfolgreich zu absolvieren, benötigt man etwas Vorbereitung. Denn Rechtssysteme im Ausland, auch in Europa, unterscheiden sich teilweise stark vom deutschen System. Eine Anerkennung von Studienleistungen wird damit manchmal schwierig. Hier einige Tipps, wie der Auslandsaufenthalt trotzdem zum Erfolg wird.

Spannend und besonders

Wenn Sie ins Ausland gehen, können Sie das Semester bewusst als „anders“ und „besonders“ ansehen. Dann können Sie, statt ständig in Richtung Staatsexamen zu streben, die neuen, spannenden Aspekte im Ausland genießen. Sie können neue Eindrücke gewinnen, neuen Kulturen kennen lernen, neue Freunde und Kontakte knüpfen. Viele Studierende sehen ihren Auslandsaufenthalt daher weniger als essentiellen Teil des Jurastudiums, sondern als essentiell für Lebenslauf und Lebenserfahrung. Damit erledigt sich der Druck, Studienleistungen anerkennen zu lassen, fast von allen.

Der richtige Zeitpunkt

Die meisten Studierenden gehen nach wie vor als Erasmus-Studenten ins Ausland. Sie sollten sich möglichst früh mit Ihrem Auslandsamt oder Zentrum für internationale Beziehungen an Ihrer Uni in Verbindung setzen, wenn Sie sich einen Auslandsaufenthalt vorstellen können. Denn hier können Sie beraten werden, wie lange die Bewerbung dauert und wann für Sie der richtige Zeitpunkt ist, um das Abenteuer Ausland zu wagen.

Denn das kann stark von Uni, Studiengang und Schwerpunkten abhängen. Auch Sprachkenntnisse, die Sie nachweisen müssen, können den Zeitpunkt beeinflussen. Die Auslandsämter beraten häufig auch über Finanzierungsmöglichkeiten und besonders Stipendien, um die Sie sich bewerben können. Wenn Sie bereits am Anfang des Studiums damit beginnen, diese Details zu besprechen, können Sie den Auslandsaufenthalt optimal planen und integrieren.

Anerkennungen vorher absprechen

Zum Teil der Vorbereitung gehört unter Umständen auch, sich bereits vor Antritt des Auslandsaufenthaltes zu erkundigen, welche Kurse Sie am Zielort belegen können und welche Inhalte in den Kursen unterrichtet werden. So können Sie dies direkt mit dem Prüfungsamt an Ihrer Heimatuni absprechen.

Lassen Sie sich vorab bereits schriftlich erklären, welche Kurse unter welchen Umständen anerkennungsfähig sind. Übrigens, auch bei Erasmus-Aufenthalten müssen Sie möglichst schon vor Antritt des Auslandsaufenthaltes abklären, ob und welche Kurse anerkannt werden können. Teilweise haben Universitäten oder Bundesländer nämlich Beschränkungen. Andererseits haben manche Fakultäten so gute Beziehungen, dass bestimmte Leistungen automatisch anerkannt werden. Sie sollten sich also schon früh umhören und auch mit ehemaligen Auslands-Studierenden sprechen.

Immerhin: Nach den meisten Prüfungsordnungen können Jurastudenten den Freischuss wegen eines Auslandssemesters nach hinten verlegen. "Der Gesetzgeber privilegiert ein Auslandsstudium", sagt Nucera. "In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel können bis zu drei Auslandssemester bei der Berechnung für den Freischuss unberücksichtigt bleiben." In anderen Bundesländern sind es immerhin zwei Semester.